Was ist das?
Die DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung (englisch: General Data Protection Regulation – GDPR).
Dabei handelt es sich um eine im Mai 2018 in Kraft getretene Verordnung der Europäischen Union.
Ziel der DSGVO ist es, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen EU-weit einheitlich zu regeln.
Sie schützt die Privatsphäre und die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern und gibt ihnen mehr Kontrolle darüber, welche personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Wie funktioniert das?
Die DSGVO basiert auf dem Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt.
Das bedeutet:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten – es sei denn, es liegt eine gesetzliche Grundlage oder die freiwillige Einwilligung der betroffenen Person vor.
Als personenbezogene Daten gelten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise:
- Name
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- IP-Adresse
- Standortdaten
Analogie aus dem Alltag
Stellen Sie sich vor, Sie besuchen ein großes Bürogebäude.
Am Eingang verlangt der Pförtner Ihren Personalausweis und notiert Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre private Adresse.
Nach der DSGVO darf er das nicht einfach tun.
Er muss Ihnen vorher erklären,
- warum diese Daten benötigt werden,
- wie lange sie gespeichert werden,
- wer Zugriff darauf erhält.
Außerdem haben Sie das Recht zu verlangen, dass die Daten gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Der Pförtner darf Ihre Daten selbstverständlich auch nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen außerdem zu wichtigen Datenschutzgrundsätzen:
- Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die tatsächlich notwendig sind.
- Zweckbindung: Daten dürfen ausschließlich für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden.
Aus der Praxis
Recht auf Löschung
Ein Verbraucher kündigt sein Konto bei einem Online-Shop.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verlangt er die vollständige Löschung seiner Kundendaten.
Das Unternehmen muss diesem Wunsch nachkommen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Auskunftsrecht im Arbeitskontext
Ein ehemaliger Mitarbeiter möchte wissen, welche personenbezogenen Daten sein früherer Arbeitgeber gespeichert hat.
Er stellt einen Antrag auf Auskunft.
Das Unternehmen muss ihm innerhalb eines Monats kostenlos eine Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen.
Warum ist das relevant?
Die DSGVO hat Datenschutz und IT-Sicherheit in Europa nachhaltig verändert.
- Stärkung der Verbraucherrechte: Bürger erhalten umfangreiche Rechte wie das Auskunftsrecht, das Recht auf Löschung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Marktortprinzip: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten – unabhängig davon, in welchem Land sie ihren Sitz haben.
- Verknüpfung mit IT-Sicherheit: Unternehmen müssen personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) schützen, beispielsweise durch Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen oder regelmäßige Sicherheitsprüfungen.
- Hohe Bußgelder: Bei schweren Datenschutzverstößen drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
